Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich / Anwendungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die
Leistungserbringung der C. Beckers Buchdruckerei GmbH + Co. KG -Abteilung Telefonbücher-,
Handwerkerstraße 3, 58135 Hagen (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt)
gegenüber dem
jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt)
betreffend die beim Auftragnehmer beauftragten Dienstleistungen und
damit verbundenen Nebenleistungen.
1.2 Ergänzend zu
diesen AGB gelten für einzelne Dienstleistungen bzw. Produkte - falls
Bestandteil des zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrags –
zusätzliche produktspezifische Geschäftsbedingungen (Besondere
Geschäftsbedingungen). Die dort ergänzend vereinbarten Regelungen
werden mit Abschluss des Vertrages als zusätzlich verbindlich anerkannt.
1.3
Alle Aufträge werden ausschließlich zu den vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abgeschlossen. Entgegenstehende Bedingungen des
Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Mündliche Vereinbarungen bedürfen
zur Wirksamkeit der Bestätigung des Auftragnehmers (in Textform).
1.4
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Besonderen
Geschäftsbedingungen sind jeweils abrufbar unter https://www.cbeckers-hagen.de/agb.php und können dort vom Auftraggeber in ihrer
jeweils gültigen Fassung heruntergeladen, gespeichert und abgedruckt
werden.
2. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
2.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers
(Hagen), soweit der Auftraggeber ein Kaufmann, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechts ist.
2.2 Ist der Auftraggeber kein
Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Auftragnehmers
(Hagen) vereinbart, falls der Auftraggeber zur Zeit der
Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen
gewöhnlichen Aufenthalt und/oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands
hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt nicht bekannt ist.
2.3 Der Auftragnehmer
hat jedoch das Recht, Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen
allgemeinem gesetzlichen Gerichtsstand anhängig zu machen.
2.4 Deutsches Recht ist anzuwenden.
3. Zustandekommen des Vertrages / Auftrags
3.1 Vertragspartner ist die C. Beckers Buchdruckerei GmbH + Co. KG -Abteilung Telefonbücher-, Handwerkerstraße 3, 58135 Hagen
3.2
Mit der Übermittlung eines Auftrags an den Auftragnehmer gibt der
Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Dieses ist nach Eingang beim
Auftragnehmer unwiderruflich. Bei Beauftragung per Telefon, Fax, Email,
oder anderweitiger Kommunikationswege gilt das Angebot mit Zugang der
Auftragsbestätigung beim Auftraggeber als angenommen, sofern der
Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.
3.3 Der
Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft
oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen oder von
bereits angenommenen Aufträgen zurück zu treten, wenn der Inhalt oder
die Form des Auftrags gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen
verstößt oder dessen Ausführung für den Auftragnehmer unzumutbar ist.
Die Ablehnung eines Auftrages bzw. den Rücktritt teilt der
Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mit.
3.4
Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Auftrag nur gegen Vorkasse
anzunehmen, insbesondere wenn der Auftraggeber mit der Zahlung eines
Vorauftrages in Verzug ist oder wenn in der Vergangenheit
Zahlungsschwierigkeiten bestanden haben. Unabhängig davon kann
Auftragnehmer von einem Auftrag zurücktreten, wenn ein fristgerechter
Zahlungsausgleich nicht erfolgt ist.
3.5 Werden Gründe,
welche eine Zurückweisung des Auftrags rechtfertigen dem Auftragnehmer
nachträglich bekannt, ist dieser berechtigt, binnen einer Frist von 6
Wochen nach Auftragsannahme vom Vertrag zurück zu treten. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung von Leistungen, den
Auftrag nach Leistungsarten zu splitten.
4. Leistungen / Auftragsinhalt
Zu
den jeweiligen Produkten gelten die jeweils produktspezifischen
besonderen Geschäftsbedingungen in Bezug auf Leistungen und
Auftragsinhalte.
5. Änderung / Rücktritt / Stornierung
5.1
Jeder Änderungswunsch zum Auftrag ist unter Angabe der Auftragsnummer
in Textform (gemäß § 126b BGB) an den Auftragnehmer zu richten. Für
Mängel, die auf telefonische Übermittlung zurückzuführen sind, haftet
der Auftragnehmer nicht.
5.2 Die Kosten für Änderungen
ursprünglich vereinbarter Ausführungen sowie für die Lieferung und
Herstellung von Vorlagen, Bildmaterial, Zeichnungen und Daten so- wie
Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
5.3 Eine Stornierung des zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Auftrags ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5.4
Stimmt der Auftragnehmer aus Kulanzgründen der Stornierung eines
bereits erteilten Auftrags zu, ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne
weiteren Nachweis des Aufwands, eine pauschale Bearbeitungsgebühr zu
erheben. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der
Aufwand nicht oder in geringerem Umfang entstanden ist. Sind Leistungen
bereits erbracht, müssen diese vom Auftraggeber vollständig vergütet
werden.
5.5 Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so
bleibt der volle Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Dabei
sind die ersparten Aufwendungen des Auftragnehmers zu berücksichtigen.
Der Nachweis eines geringeren Schadens ist zulässig.
6. Preise / Zahlung / Fälligkeit / Verzug
6.1 Aufträge
werden nach der gültigen Preisliste des Auftragnehmers berechnet.
Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen
bzw. Sonderleistungen (z.B. herzustellende Druckunterlagen) sind nicht
inbegriffen und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der bei Auftragserteilung gültigen
Mehrwertsteuer. Ändert sich der Steuersatz zwischen Auftragserteilung
und Leistungszeitpunkt, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung
der Mehrwertsteuer vorbehalten.
6.2 Der Auftraggeber
erklärt sich grundsätzlich mit der Übersendung elektronischer
Rechnungen per E-Mail einverstanden. Ein postalischer Versand von
Rechnung und Korrekturabzug bedarf der gesonderten Vereinbarung.
6.3
Der Auftraggeber hat den Rechnungsbetrag – unabhängig vom
Erscheinungsdatum des Objekts - bis spätestens 30 Tage nach
Rechnungserhalt zu zahlen, soweit sich aus der
Auftrags-/Bestellbestätigung nichts anderes ergibt.
6.4 Als Leistungszeitpunkt gemäß § 14 UStG gilt, soweit auf der Rechnung nichts anderes ausgewiesen ist,
a) bei Printprodukten der Erscheinungstag und
b)
bei Online-Medien-Produkten der letzte Tag der Laufzeit des aktuellen
Abrechnungszeitraums (in der Regel 12 Monate nach Auftragsdatum).
6.5
Alle Zahlungen sind direkt an den Auftragnehmer zu leisten. Die
Beauftragten des Auftragnehmers sind nicht befugt, Zahlungen entgegen
zu nehmen. Zahlungen an diese wirken nicht schuldbefreiend.
6.6
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen und
Bearbeitungskosten berechnet. Für die 2. Mahnung werden 7,50 EUR und
für die 3. Mahnung 10,00 EUR in Rechnung gestellt, es sei denn der
Auftraggeber kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden
ist.
6.7 Im SEPA Lastschriftverfahren gilt zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vorabankündigung von einem Tag
als vereinbart. Sofern der Einzug per SEPA Lastschrift beim 1. Versuch
scheitert, werden dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Bankkosten
sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR berechnet.
6.8
Sind Ratenzahlungen vereinbart und der Auftraggeber befindet sich mit
mindestens einer Rate im Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort
zur Zahlung fällig und nach den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen.
6.9 Sollten gegen den Auftraggeber noch offene
Forderungen aus vorangegangenen Aufträgen bestehen, so werden
eingehende Zahlungen zunächst auf diese angerechnet, es sei denn, es
ist etwas Abweichendes vereinbart.
6.10 Der Auftraggeber
kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig anerkannten Forderungen
aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu,
insoweit der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
6.11
Der Auftragnehmer ist berechtigt seine Ansprüche gegen den Auftraggeber
an Dritte abzutreten, sofern dies der Durchsetzung der betroffenen
Ansprüche dient. Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer
sind nicht abtretbar.
7. Laufzeit / Kündigung
7.1 Aufträge können je nach Produkt als Fortsetzungsauftrag oder
als Einzelauftrag vereinbart werden. Art des Auftrags,
Leistungszeitraum, Vertragslaufzeiten, automatische
Vertragsverlängerung und Kündigungsfristen können vor Vertragsschluss
der Positionsübersicht entnommen werden. Außerdem können diese
Informationen der Bestellbestätigung und der Auftragsbestätigung
entnommen werden. Anpassungen der Bestellmodalitäten sind aufgrund
technischer Neuerung jederzeit möglich.
7.2 Fällt
zusätzlich zu den regelmäßigen Kosten von Fortsetzungsaufträgen eine
Einrichtungsgebühr an, so ist diese in der Positionsübersicht, der
Bestellbestätigung und der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.
7.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.4
Der jeweilige Beginn der Laufzeit und des Leistungszeitraums sind
zeitlich ggf. unterschiedlich. In diesen Fällen wird die Leistung bis
zum Ende des Leistungszeitraums erbracht. Dies gilt auch im
Kündigungsfall.
7.5 Kampagnen-Laufzeiten werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart.
7.6 Änderungen zu Laufzeiten sind nur nach Zustimmung des Auftragnehmers (in Textform) gültig.
7.7
Jede Kündigung bedarf der Textform und hat unmittelbar gegenüber dem
Auftragnehmer zu erfolgen. Eine Kündigung gegenüber einem
Handelsvertreter des Auftragnehmers ist nicht ausreichend.
8. Mängel / Haftung / Schadenersatz / Verjährung
8.1
Im Falle von Nichterfüllung in Folge höherer Gewalt übernimmt der
Auftragnehmer keine Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und
Leistung von Schadensersatz.
8.2 Offensichtliche Mängel
des Auftrags sind dem Auftragnehmer innerhalb von 30 Tagen, bei
Vollkaufleuten unverzüglich nach Kenntnis, schriftlich anzuzeigen. Bei
Verbrauchern genügt eine Anzeige in Textform. Bei späteren Mängelrügen
gilt die mangelhafte Ausführung als genehmigt.
8.3 Bei
Schadenersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers,
seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen haftet der
Auftragnehmer für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden.
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer
nicht, es sei denn, es handelt sich um vertragswesentliche Pflichten,
die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und
auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall haftet der
Auftragnehmer allerdings nur für vertragstypische, vorhersehbare
Schäden und nicht für mittelbare Folgeschäden. Ist der Auftraggeber
Vollkaufmann, so ist auch die Haftung für grob fahrlässiges Verschulden
der Erfüllungsgehilfen (des Auftragnehmers) begrenzt auf vorhersehbare
Schäden.
8.4 Die in den AGB samt Besonderen
Geschäftsbedingungen geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht,
wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit geltend gemacht werden, wenn sich die Haftung aus dem
Produkthaftungsgesetz ergibt, wenn es um eine Garantieerklärung geht
oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Ist der Auftragnehmer an
der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt
unvorhergesehener Ereignisse wie Arbeitskampf, Ausfall von Energie,
behördliche Maßnahmen, Pandemien u.a. gehindert und konnte er dies auch
nicht mit der gebotenen Sorgfalt verhindern, so verlängert sich die
Leistungszeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit. Nach fruchtlosem Ablauf von 6 Monaten nach Eintritt des
Ereignisses ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurück zu
treten.
8.5 Die Haftung des Auftragnehmers, außer der
Haftung nach Punkt 8.4, ist auf den Auftragswert beschränkt. Eine
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.6 Für die Inhalte und Daten des werblichen Auftritts haftet der Auftraggeber nach den allgemeinen Gesetzen.
8.7
Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Preisherabsetzung. Die
Verjährungsfrist für Leistungsmängel auf Seiten des Auftragnehmers
wird, sofern diese nicht auf Vorsatz beruhen, auf 12 Monate
verkürzt.
8.8 Ansprüche wegen Schadenersatz oder
Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Beginn der
Verjährung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Pflichtverletzung und nicht bei Ansprüchen aus einer
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund
von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.
8.9
Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von
Aufträgen und zur Leistung von Schadenersatz. Durch höhere Gewalt
hervorgerufene Terminverzögerungen befreien jedoch nicht von der
beiderseitigen Leistungspflicht.
9. Gewährleistung
9.1 Der Auftragnehmer ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrags bemüht.
9.2
Ein Fehler in der Darstellung des vom Auftraggeber erteilten Auftrages
liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z.B. Browser) und/oder Hardware
- durch Störung der Kommunikationsnetze des Internet-Providers, Online-Dienstes oder anderer Betreiber
- durch Rechnerausfall beim Internet-Provider, Online-Dienst oder bei anderen Betreibern
- durch Rechnerausfall beim Auftragnehmer oder seinen Dienstleistern
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern).
9.3 Der
Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass durch die
Benutzung der von ihm geschuldeten Leistungen bestimmte Ergebnisse
erzielt werden können.
10. Passwörter
10.1
Im Rahmen der vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen kann an den
Auftraggeber bei bestimmten Produkten eine Benutzerkennung und ein
Kennwort durch den Auftragnehmer vergeben werden. Unter Aufforderung
vergibt der Auftraggeber eine Zugriffsberechtigung als Benutzerkennung
und ein Kennwort an sich selbst.
10.2 Der Auftraggeber
verpflichtet sich, Benutzerkennung und Kennwort geheim zu halten und
keinen unbefugten Dritten zugänglich zu machen.
10.3
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu
informieren, wenn er Kenntnis von der missbräuchlichen Nutzung von
Benutzerkennung oder Kennwort durch unbefugte Dritte erlangt. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle eines Missbrauchs, eine neue
Benutzerkennung und ein neues Kennwort zu generieren und diese vor
unbefugten Dritten zu schützen.
11. Leistungserbringung durch Dritte
Der
Auftragnehmer ist befugt, zur Erfüllung seiner Pflichten, Dritte mit
der Ausführung des Auftrags, oder einzelner Teile des Auftrags, zu
beauftragen. Hierzu erteilt der Auftraggeber mit Vertragsschluss seine
Zustimmung. Dabei kann es zur Übertragung von Pflichten oder Rechten
auf Dritten kommen, ohne dass sich der Vertragspartner ändert. (Kein
Wechsel des Vertragspartners).
12. Verbreitung der Geschäftsinformationen
Der
Auftragnehmer und/oder dessen Dienstleister ist berechtigt, die
gesamten Geschäftsinformationen derzeit, soweit nicht anderweitig
vereinbart, kostenfrei in Suchmaschinen, Katalogen, sozialen Netzwerken
sowie weiteren Online-Portalen einzutragen bzw. zu aktualisieren. Als
Geschäftsinformationen gelten Firma, Name, Anschrift, Kontaktdaten
sowie weitere öffentliche Informationen über den Auftraggeber (z.B.
Öffnungszeiten). Der Auftraggeber wurde ausdrücklich darüber
informiert, dass er dieser Leistung jederzeit widersprechen kann. Das
gilt ungeachtet eines eventuellen Widerspruchs gegen die
Veröffentlichung des Standardeintrages in den elektronischen
Verzeichnissen (§ 104 TKG).
13. Wettbewerb
Der Auftragnehmer ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Dienstleistungen für Wettbewerber des Auftraggebers zu erbringen.
14. Datenverarbeitung / Datenspeicherung (gemäß Art. 6 I a DSGVO)
Der
Auftragnehmer verarbeitet und speichert personenbezogene Daten nur im
Rahmen der Erfüllung des Vertrags, gesetzlicher Ausnahmetatbestände zum
Verbot der Datenverarbeitung, oder zur Wahrung von berechtigten
Interessen gemäß Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die
Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten
Dateien gespeichert. Erhobene Daten werden zum Zwecke der Betreuung und
Kommunikation gespeichert. Ausführliche Hinweise zum Datenschutz sind
in der Datenschutzerklärung unter https://www.cbeckers-hagen.de/datenschutz.php einzusehen.
15. Änderungen der AGB
15.1
Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB (samt der jeweils
produktspezifischen Besonderen Geschäftsbedingungen) mit einer
Ankündigungsfrist von 6 Wochen zu ändern oder zu ergänzen, sofern es
sich nicht um solche Klauseln handelt, die wesentliche
Vertragsbestandteile darstellen. Die geänderten oder ergänzten
Vertragsbedingungen werden dem Auftraggeber an die von ihm nach
Möglichkeit im Rahmen des Vertragsschlusses zu benennende
E-Mail-Adresse übersandt. Hat der Auftraggeber keine E-Mail-Adresse zu
Kontaktzwecken benannt, so werden ihm die geänderten oder ergänzten
Vertragsbedingungen auf dem postalischen Wege übersandt. Widerspricht
der Auftraggeber den geänderten Vertragsbedingungen nicht innerhalb von
6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, werden die Änderungen
wirksam. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Rahmen der
Übermittlung der geänderten Vertragsbedingungen auf sein
Widerspruchsrecht hinweisen. Im Falle des Widerspruches gelten die
bisherigen AGB, bis zu einer etwaigen (ggf. auch automatischen)
Verlängerung des Fortsetzungsvertrags, unverändert weiter, kündigt der
Auftraggeber das Vertragsverhältnis nicht fristgerecht zum Ende der
Mindestvertragslaufzeit, so gelten die geänderten AGB ab dem
Verlängerungszeitpunkt als vereinbart.
15.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers für Werbungsmittler:
Anzeigen
und Beilagen von Ortskunden aus Handel, Handwerk, Industrie,
Dienstleistung und freien Berufen im Verbreitungsgebiet werden zu
Ortspreisen berechnet. Bei Auftragserteilung und Abrechnung von Kunden
außerhalb des Verbreitungsgebiets und über Werbungsmittler erfolgt die
Annahme und Berechnung zu Agenturpreisen gemäß Agenturpreisliste.
Werbungsmittler erhalten vom Auftragnehmer nur dann eine Vergütung in
Höhe von zurzeit 15 %, wenn die Mittler die gesamte Auftragsabwicklung
übernehmen, die Aufträge dem Auftragnehmer unmittelbar erteilen, für
freigestaltete Anzeigen einwandfreie Druckunterlagen (DTP-Dateien) in
Absprache mit dem Auftragnehmer liefern, die Bezahlung der Beilagen-
und Anzeigenrechnung übernehmen und die Abrechnung mit dem
Werbetreibenden unmittelbar durchführen. Die Mittlungsvergütung darf an
die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weiter gegeben werden. Der
Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge von Werbungsmittlern
abzulehnen, wenn bereits ein Kundenverhältnis besteht oder der Kunde
zum Aufgabengebiet der vom Auftragnehmer beauftragten Handelsvertreter
gehört.
-Stand September 2021-
Besondere Geschäftsbedingungen für die Verzeichniswerbung
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese
produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten
für die Leistungserbringung der C. Beckers
Buchdruckerei GmbH + Co. KG -Abteilung Telefonbücher-, Handwerkerstraße 3, 58135 Hagen (im
Folgenden “Auftragnehmer”)
gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden “Auftraggeber”)
betreffend die bei dem Auftragnehmer beauftragten Dienstleistungen und
damit verbundenen Nebenleistungen. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des
Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der
Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Daten/Inhalte
2.1
Die vom Auftragnehmer herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf den
vom Auftraggeber gegenüber seinem Telefonanschlussanbieter (Provider)
angegebenen und bei Redaktionsschluss der Verlagsverzeichnisse gültigen
Daten. Kostenfreie Standardeinträge werden vom Auftragnehmer als
freiwillige Leistung veröffentlicht. Ein Telefonteilnehmer kann jeweils
nur einen Eintrag kostenfrei veröffentlichen lassen. Ein Anspruch auf
Veröffentlichung besteht nicht. Änderungswünsche hinsichtlich des
Standardeintrags sind an den Telefonanschlussanbieter (Provider) zu
richten. Aufträge, die den festgelegten Umfang überschreiten oder
abändern, führen zur Kostenpflicht des gesamten Eintrags auf Grundlage
der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers. In diesem Fall
entfällt der kostenfreie Standardeintrag. Der kostenfreie
Standardeintrag als Onlineeintrag erscheint namensalphabetisch. Als
Erscheinungstermin für die Onlineeintragung gilt spätestens das
Erscheinungsdatum des Printverzeichnisses. Die Erreichbarkeit des
Onlineeintrags beträgt 98 % im Jahresmittel, davon ausgenommen Zeiten,
in denen der Eintrag aufgrund von Problemen, die nicht in der
Verantwortungssphäre des Verlags liegen, nicht verfügbar ist.
2.2
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Texte,
Druckvorlagen, Zeichnungen, Daten und Bilder sind dem Auftrag
beizufügen oder spätestens innerhalb von 14 Tagen nach
Auftragserteilung unaufgefordert anzuliefern. Stellt der Auftraggeber
die Unterlagen nicht fristgemäß zur Verfügung, kann der Auftrag vom
Auftragnehmer abgelehnt werden. Aufträge für Beilagen werden für den
Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen
Billigung bindend. Die Annahme des Angebots durch den Auftragnehmer
erfolgt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (in Textform),
durch Zusendung der Rechnung oder durch Veröffentlichung der
Anzeige.
2.3. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung für Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche
Zulässigkeit der beauftragten Werbung sowie der von ihm gemachten
Angaben gegenüber dem Auftragnehmer. Er versichert, dass die von ihm
überreichten Unterlagen für den Druck oder die Online Darstellung frei
von Rechten Dritter sind bzw. keine Rechte Dritter (z.B.
Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder gewerbliche Schutzrechte) oder
gesetzliche Vorschriften (z.B. UWG) verletzen. Dies betrifft auch
Hyperlinks und Rechte an Internet Domains. Sofern der Auftraggeber die
Wiedergabe des Logos eines sozialen Netzwerks oder einer
Internetplattform wie Facebook u.a. in seinem Eintrag beauftragt, so
ist er dafür verantwortlich, dieses in der vom Inhaber vorgeschriebenen
Form dem Auftragnehmer anzuliefern. Für ein fehlerhaftes oder nicht zur
Veröffentlichung frei gegebenes Logo ist ausschließlich der
Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer
von sämtlichen Unterlassungs-, Schadenersatz- und Regressansprüchen
frei, egal auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen, die Dritte aufgrund
des Inhalts seiner Insertion ggf. gegen den Auftragnehmer geltend
machen könnten. Die Haftungsfreistellung schließt auch die Kosten von
eventuell erforderlichen gerichtlichen oder außergerichtlichen
Rechtsverteidigungen des Auftragnehmers ein. Es ist ausschließlich die
Angelegenheit des Auftraggebers wettbewerbs-, urheber-, namens- und
markenrechtliche Fragen sowie Fragen betreffend die
Premium-Dienste-Rufnummern vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu
klären. Werden Mehrwertrufnummern in Werbeanzeigen veröffentlicht,
verpflichtet sich der Auftraggeber, die Pflichtangaben zu den Preisen
gemäß TKG einzuhalten und diese veröffentlichen zu lassen. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, Onlineeintragungen zu entfernen bzw. zu
deaktivieren, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Eintrag ganz oder
teilweise rechtswidrig ist oder Rechte Dritter verletzt. Der
Auftraggeber besitzt in diesem Fall keine Ansprüche auf Rückgewähr von
Leistungen.
2.4 Zeileneinträge werden ausschließlich
nach den Richtlinien des Auftragnehmers gestaltet. Für gestaltete
Einträge liefert der Auftraggeber brauchbare elektronische Datenträger
oder druckfähige Vorlagen bzw. Gestaltungskonzepte. Gehen diese nicht
mindestens 10 Tage vor Redaktionsschluss beim Auftragnehmer ein, ist
dieser berechtigt, die Gestaltung und Inhalte der bestellten Einträge
selbst zu bestimmen, d.h. den bestellten Raum mit den entsprechenden
Mindestangaben zu versehen und zu gestalten. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, aus satz- oder drucktechnischen Gründen die Formate
gestalteter Einträge in geringem Maße zu verändern. Bei erheblichen
Änderungen ist die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. QR-Codes
werden nach dem Stand der Technik komprimiert. Der Auftragnehmer
übernimmt keine Haftung für die Lesbarkeit der QR-Codes, da diese von
der technischen Ausrüstung und der verwendeten Applikation des
jeweiligen Anwenders abhängt. Für die Aufnahme von Anzeigen und
Einträgen an bestimmten Plätzen – auch auf Vorzugsplätzen – wird keine
Gewähr übernommen, es sei denn, der Auftraggeber hat dies im
Auftragsschein zur Bedingung gemacht.
2.5 Hat der
Auftraggeber eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestellt, ist er
verpflichtet, den Auftragnehmer von eventuellen Ansprüchen Dritter im
Zusammenhang mit der Platzierung, insbesondere von
wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen.
2.6 Der Ausschluss von Wettbewerbern des Auftraggebers kann nicht vereinbart werden.
2.7 Branchenschutz und Konkurrenzausschluss können nicht vereinbart werden.
2.8 Für
die Wiedergabequalität der durch den Auftraggeber gelieferten
Druckvorlagen übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr. Druckunterlagen
werden nur auf besondere schriftliche Anforderung (bei Verbrauchern
i.S. des § 13 BGB genügt eine Anforderung in Textform) an den
Auftraggeber zurückgeschickt. Die Aufbewahrungsfrist endet mit dem
Erscheinen des Buches.
2.9 Um ein übersichtliches
Satzbild zu gewährleisten, bestimmt der Auftragnehmer die Auswahl der
Schriften, die technischen Bedingungen, die Aufnahme von Signets bzw.
grafische Darstellungen und die Festlegung bestimmter Größen. Bei
gestalteten Anzeigen hat der Auftraggeber für Signets oder grafische
Darstellungen druckfähige Vorlagen für den Offsetdruck zur Verfügung zu
stellen. Werden diese durch den Auftragnehmer angefertigt oder müssen
nicht reproduzierbare Vorlagen druckfähig gemacht werden, so trägt der
Auftraggeber hierfür die Kosten.
2.10 Der Print-Auftrag
gilt grundsätzlich für die nächstfolgende Ausgabe, gleichgültig ob sich
durch Neufestsetzung des Erscheinungstermins die vorgesehene Jahreszahl
im Titel des Buches oder der Titel selbst verändert.
2.11 Die
Herstellung der Verzeichnisse erfolgt in der, in der gültigen
Preisliste angegebenen, Auflagenhöhe. Eine Abweichung der Auflagenhöhe
von bis zu 10% rechtfertigt keine Preisanpassung. Es wird keine
Garantie übernommen, dass jeder Haushalt im Verbreitungsgebiet ein
Verzeichnis erhält. Vereinzelt nicht zugestellte Verzeichnisse
berechtigen nicht zur Kürzung des Rechnungsbetrages.
2.12
Der erteilte Print-/Online Auftrag gilt für die im Bestellformular
angegebene Ausgabe. Onlineaufträge sind an die Laufzeit der
Printausgabe gebunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Korrekturabzug
3.1
Der Auftraggeber erhält einen Korrekturabzug. Die Übermittlung eines
Korrekturabzugs unterbleibt, wenn der Auftraggeber Eintragungswortlaut
und Gestaltung aus der Vorausgabe unverändert beibehält.
3.2
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Korrekturabzug innerhalb des auf
dem Korrekturabzug genannten Zeitraums zurück zu senden. Unterbleibt
die fristgerechte Rücksendung, so gilt die Genehmigung zum Druck bzw.
zur Veröffentlichung als erteilt. Der Auftraggeber trägt grundsätzlich
die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit des zurückgesandten
Korrekturabzugs.
4. Digitale Verbreitung
4.1
Auch wenn der Auftrag digitale Produkte nicht umfasst, ist der
Auftraggeber damit einverstanden, dass seine Insertion bzw. ihr Inhalt
eventuell in andere elektronische Verzeichnisse aufgenommen wird,
unabhängig davon, ob diese vom Auftragnehmer, der Deutsche Tele Medien GmbH
oder Dritten herausgegeben werden. Dies gilt auch für die Weitergabe
von Daten an Dritte für eine Voice-Auskunft oder eine Auskunft mittels
Sprachassistent. Vorstehende Regeln gelten ungeachtet eines eventuellen
Widerspruches gegen die Veröffentlichung des Standardeintrages in
elektronischen Verzeichnissen. Ein Rechtsanspruch auf Weitergabe dieser
Daten bzw. Veröffentlichung in den digitalen Produkten, in der
Voice-Auskunft oder mittels Sprachassistent besteht jedoch nicht. Die
unterlassene/fehlerhafte Veröffentlichung in den digitalen Produkten
bzw. in der Voice-Auskunft oder mittels Sprachassistent entbindet den
Auftraggeber nicht von den Zahlungsverpflichtungen für den
Print-Insertionsauftrag. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis,
dass seine Insertion in digitalen Verzeichnissen auch über Inverssuche
gefunden werden darf.
4.2 Für digitale Produkte behält
sich der Auftragnehmer vor, den Eintrag mediengerecht aufzubereiten und
ggf. abzuändern (z.B. Formatänderungen).
5. Änderungen / Rücktritt aus wichtigem Grund
5.1
Vom Auftragnehmer können nach Auftragsannahme nur Telefonnummern- oder
Textänderungen berücksichtigt werden, die in Schriftform vor
Redaktionsschluss beim Auftragnehmer vorliegen. Bei Onlineeinträgen
sind Text- und Rufnummernänderungen nach Redaktionsschluss jederzeit
möglich. Die Kosten dafür betragen pauschal 15,00 EUR zzgl. MwSt.
5.2
Der Auftraggeber hat das Recht, bei Vorliegen eines nachgewiesenen
wichtigen Grundes (z.B. Geschäftsaufgabe) bis zum Redaktionsschluss von
diesem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall berechnet der
Auftragnehmer einen Pauschalbetrag von bis zu 50 % des vereinbarten
Insertionspreises. Dem Auftraggeber ist gestattet nicht oder nicht in
der Höhe angefallene Stornierungskosten nachzuweisen.
5.3
Wird der Verzeichnisdruck durch den Gesetzgeber verboten, erschwert
oder durch gesetzliche Regelungen unwirtschaftlich, so entfällt dadurch
nicht die Geschäftsgrundlage des Vertrags zwischen den Parteien. Das
Vertragsverhältnis wird in den genannten Fällen, unter Berücksichtigung
adäquater Anpassungen, für die Online-Verzeichnisdienste fortgesetzt.
6. Mängel / Haftung / Schadenersatz (Besonderheiten)
6.1
Im Falle des Nichterscheinens in Folge höherer Gewalt übernimmt der
Auftragnehmer keine Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und
Leistung von Schadensersatz.
6.2 Offensichtliche Mängel
des Auftrags sind dem Auftragnehmer innerhalb von 30 Tagen, bei
Vollkaufleuten unverzüglich, nach Erscheinen des Objekts oder nach
Erhalt des Belegexemplars schriftlich anzuzeigen. Bei Verbrauchern
genügt eine Anzeige in Textform. Bei späteren Mängelrügen gilt die
mangelhafte Ausführung als genehmigt. Geringfügige Farbabweichungen
zwischen Korrekturabzug und Originalveröffentlichung stellen keine
wesentlichen Mängel dar. Ein Recht des Auftraggebers bei wesentlichen
Mängeln auf Nacherfüllung in Form von Neudruck, Einfügung und
Versendung von Berichtigungseinträgen besteht nicht. Bei fehlerhafter
oder unterbliebener Insertion kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer
den teilweisen oder vollständigen Erlass des Entgelts für diesen
Eintrag verlangen. Die Höhe des Preisnachlasses richtet sich je nach
Beeinträchtigung des Aussagewertes der Insertion. Für Fehler jeder Art
aus telefonischen Übermittlungen übernimmt der Auftragnehmer keine
Haftung. Bei Online-Einträgen hat der Auftragnehmer in angemessener
Frist den mangelhaften Eintrag zu berichtigen. Die Herstellung der
Verzeichnisse erfolgt in der angegebenen Auflagenhöhe, die Verbreitung
im angegebenen Verbreitungsgebiet.
6.3 Für
Druckausführungen von fehlerhaft gestalteten Druckunterlagen haftet der
Auftragnehmer nicht. Der Auftraggeber kann auch keine Ansprüche
herleiten aus Satz- und Druckfehlern an anderer Stelle des Buches.
-Stand September 2021-
Besondere Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Social Media Anzeigen und Facebook-/ Instagram-Unternehmensseiten
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese
produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten
für die Leistungserbringung der C. Beckers
Buchdruckerei GmbH + Co. KG -Abteilung Telefonbücher-, Handwerkerstraße 3, 58135 Hagen (im
Folgenden “Auftragnehmer”)
gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden “Auftraggeber”)
betreffend die bei dem Auftragnehmer beauftragten Dienstleistungen und
damit verbundenen Nebenleistungen. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des
Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der
Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1
Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber beim Internetdienst
Facebook und/oder Instagram, in einem eigenen Benutzerkonto, Anzeigen
einbuchen bzw. Profilseiten anlegen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei
ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
zustande.
2.2 Der Auftraggeber wird auf diesem
Benutzerkonto Anzeigen für den Auftraggeber einbuchen, die dem
jeweiligen Nutzer angezeigt werden können, wenn die vom Auftraggeber
bekannt gegebenen Parameter (z.B. Ort oder Zielgruppe) beim jeweiligen
Nutzer zutreffen. Die Anzeigentexte enthalten den vom Auftraggeber
mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf den der Nutzer durch
Anklicken der Anzeige gelangen soll.
2.3 Für die Inhalte
der URL haftet der Auftraggeber nach den allgemeinen Gesetzen, ebenso
für die Virenfreiheit aller dort evtl. bereitgestellten Dateien.
Die Inhalte und evtl. bereitgestellten Dateien dürfen
-
keine rechts- oder sittenwidrigen, beleidigenden, bedrohlichen, Gewalt
verherrlichenden, rassistischen, sexuell anstößigen Inhalte beinhalten
- keine religiösen Gefühle verletzen, oder politisch Andersdenkende verunglimpfen
- nicht geeignet sein, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem
Wohl zu beeinträchtigen
oder auf Inhalte/Dateien dieser Art verlinken.
Wird
der Auftragnehmer wegen eines Verstoßes gegen eine dieser Pflichten in
Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen
Ansprüchen Dritter frei. Bei Verstoß gegen eine dieser Pflichten ist
der Auftragnehmer gleichfalls berechtigt, den Vertrag mit dem
Auftraggeber fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber bleibt dem
Auftragnehmer gegenüber vergütungspflichtig.
2.4 Der
Auftragnehmer bemüht sich um eine bestmögliche Positionierung der
Anzeigentexte. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte
Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht
wird.
2.5 Zum Zwecke der Zielgruppenoptimierung kann der
Auftragnehmer im Rahmen des vorgegebenen Budgets Crossposting
(Ausspielen der Inhalte auf mehreren Plattformen gleichzeitig)
betreiben, oder zwischen den Plattformen Facebook und Instagram
wechseln.
2.6 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber im
Falle von Facebook- und Instagram-Unternehmensseiten Zugriffsrechte zur
Pflege von Inhalten einräumen. Der Auftraggeber ist selbst für die
Pflege von Inhalten verantwortlich.
2.7 Der Auftragnehmer
postet und kommentiert auf den Social Media-Kanälen (vor allem Facebook
und Instagram) nur im Auftrag des Auftraggebers. Der Auftragnehmer
kommt diesem Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie in
Rücksprache mit dem Auftraggeber nach.
2.8 Der
Auftraggeber sichert zu, dass er hinsichtlich sämtlicher Materialien
und freigegebener Inhalte und Gestaltungen, über alle Rechte verfügt,
die für die vereinbarte Nutzung und Weitergabe erforderlich sind. Es
ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-,
urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder
sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug
auf die zu veröffentlichenden Inhalte und Gestaltungen vor
Veröffentlichung der Leistung – soweit möglich vor Erteilung des
Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Dem
Auftragnehmer/Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht
hinsichtlich der veröffentlichten Inhalte.
2.9 Ansprüche
Dritter gegenüber dem Auftraggeber adressieren ausschließlich an den
Auftraggeber. Urheberrechtsverletzungen, Eigentumsrechteverletzungen
und dergleichen auf Social Media-Kanälen gehen nur zu Lasten des
Auftraggebers. Für Schäden, die durch Posten, Kommentieren oder
sonstige redaktionelle Arbeit des Auftragnehmers auf den Social
Media-Kanälen des Auftraggebers für den Auftraggeber oder Dritten
entstehen, ist der Auftragnehmer nicht haftbar.
-Stand September 2021-
Besondere Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Fotografie, Film & Google Street View Trusted
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese
produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten
für die Leistungserbringung der C. Beckers
Buchdruckerei GmbH + Co. KG -Abteilung Telefonbücher-, Handwerkerstraße 3, 58135 Hagen (im
Folgenden “Auftragnehmer”)
gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden “Auftraggeber”)
betreffend die bei dem Auftragnehmer beauftragten Dienstleistungen und
damit verbundenen Nebenleistungen. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des
Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der
Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1
Der Auftragnehmer produziert, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit
einem von dem Auftragnehmer beauftragten Dienstleister, für den
Auftraggeber Imagefilme, Fotos oder sogenannte „Google Street View“ zur
Einbindung in Online-Verzeichnismedien und anderen Internetpräsenzen.
Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande.
2.2
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Wunsch eine Kopie des
produzierten Videos bzw. Fotos per E-Mail zur Verfügung.
2.3 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Aushändigung des Rohmaterials ist ausgeschlossen.
2.4
Der Auftraggeber ist verantwortlich, vor dem Auftragsbeginn sämtliche
erforderlichen Film- und Fotogenehmigungen, insbesondere bei
seinen Mitarbeitern, für den Auftragnehmer einzuholen.
2.5 Änderungen der fertiggestellten Videos bzw. Fotos nach Vorgaben des Auftraggebers sind zusätzlich vergütungspflichtig.
2.6
Die Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sowie
für die Lieferung und Herstellung von Vorlagen, Bildmaterial,
Zeichnungen und Daten sowie Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Erfolg und Qualität der Leistung
stark von der Qualität, Art und Weise seiner Mitwirkung abhängig sind.
3.2
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt der Auftraggeber
alle für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien auf eigene
Kosten rechtzeitig zur Verfügung.
3.3 Für die Eignung der
Materialien für die beabsichtigte Nutzung und die rechtliche
Zulässigkeit der Nutzung ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
Müssen Materialien durch den Auftragnehmer oder seine
Erfüllungsgehilfen über den vereinbarten Umfang hinaus angepasst
werden, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Kosten.
3.4
Etwaige Terminverschiebungswünsche des Auftraggebers sind sowohl dem
Auftragnehmer als auch dessen Erfüllungsgehilfen möglichst frühzeitig
und in Schrift- oder Textform mitzuteilen.
3.5 Stellt
sich heraus, dass die Durchführung der Aufnahmearbeiten durch
Verschulden des Auftraggebers am vereinbarten Aufnahmetermin nicht
möglich ist, oder sagt der Auftraggeber den Termin ab bzw. bittet um
Terminverschiebung, stimmt der Auftraggeber direkt mit dem
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers einen Ersatztermin ab.
3.6
Stehen erforderliche Materialien zum geplanten Zeitpunkt des
Aufnahmebeginns nicht zur Verfügung, sind der Auftragnehmer und seine
Erfüllungsgehilfen berechtigt, aber nicht verpflichtet, statt der
Bestimmung eines neuen Aufnahmetermins die Leistung nach eigenem
Ermessen ohne die Materialien zu erbringen, soweit die Erreichung des
Vertragszwecks hierdurch nicht gefährdet wird.
3.7 Tritt
einer der in Absatz 3.4 benannten Umstände innerhalb eines Zeitraums
von vier Werktagen vor dem vereinbarten Aufnahmetermin ein, ist der
Auftragnehmer berechtigt, hinsichtlich der ausgefallenen
Aufnahmearbeiten eine Aufwandspauschale in Höhe von 30% der
vereinbarten Vergütung zu berechnen.
3.8 Tritt einer der
in Absatz 3.4 benannten Umstände innerhalb eines Zeitraums von 2
Werktagen vor dem vereinbarten Aufnahmetermin ein, ist der
Auftragnehmer berechtigt, hinsichtlich der ausgefallenen
Aufnahmearbeiten statt der Pauschale nach Absatz 3.7 eine
Aufwandspauschale in 50% der vereinbarten Vergütung zu berechnen.
3.9
Treten die in Absatz 3.4 benannten Umstände innerhalb eines Zeitraums
von einem Werktag vor dem vereinbarten Aufnahmetermin oder am Tage des
vereinbarten Aufnahmetermins ein, ist der Auftragnehmer berechtigt,
hinsichtlich der ausgefallenen Aufnahmearbeiten statt der Pauschalen
nach Absatz 3.7 und 3.8 eine Aufwandspauschale in Höhe der gesamten
vereinbarten Vergütung zu berechnen.
3.10 Verweigert der
Auftraggeber trotz dreimaliger Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer
oder seine Erfüllungsgehilfen die Vereinbarung eines Drehtermins, wird
der Auftragnehmer den Auftraggeber auffordern, innerhalb einer
zweiwöchigen Frist einen Termin mit dem beauftragten Erfüllungsgehilfen
zu vereinbaren. Kommt der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht
fristgerecht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. In diesem Fall, sowie wenn der Auftraggeber den Auftrag
außerhalb des Anwendungsbereiches der Absätze 3.7 bis 3.10 storniert,
ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Aufwandspauschale in Höhe von
100,00 € zu berechnen.
3.11 In allen Fällen der Absätze
3.7 bis 3.10 gilt: Etwaige ersparte Aufwendungen des Auftragnehmers
sind anzurechnen und dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass
dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist.
3.12 Soweit die Leistung oder Teile
hiervon oder andere vereinbarte Leistungen des Auftragnehmers aufgrund
vom Auftraggeber zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig
fertig gestellt werden können, hat dies keinerlei Einfluss auf die
Zahlungspflicht des Auftraggebers.
3.13 Der Auftraggeber
sichert zu, dass er hinsichtlich sämtlicher Materialien und
freigegebener Inhalte und Gestaltungen, über alle Rechte verfügt, die
für die vereinbarte Nutzung und Weitergabe erforderlich sind. Es ist
ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-,
urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche oder
sonstige rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug
auf die zu veröffentlichenden Inhalte (z. B. Preisangabe bei
Premium-Dienste-Rufnummern) und Gestaltungen vor Veröffentlichung der
Leistung – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu
klären bzw. klären zu lassen. Dem Auftragnehmer obliegt keine
rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte der Fotoproduktion.
-Stand September 2021-
Besondere Geschäftsbedingungen für die Schaltung von Google Ads
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese
produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten
für die Leistungserbringung der C. Beckers
Buchdruckerei GmbH + Co. KG -Abteilung Telefonbücher-, Handwerkerstraße 3, 58135 Hagen (im
Folgenden “Auftragnehmer”)
gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden “Auftraggeber”)
betreffend die bei dem Auftragnehmer beauftragten Dienstleistungen und
damit verbundenen Nebenleistungen. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des
Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der
Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1
Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber beim Internetsuchdienst
Google™ Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
(im Folgenden „Google™”) ein Benutzerkonto einrichten, welches von dem
Auftragnehmer verwaltet wird. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei
ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
zustande.
2.2 Der Auftragnehmer wird auf diesem
Benutzerkonto Suchwörter für den Auftraggeber einbuchen, bei deren
Eingabe in die Suchmaske und anschließender Suche durch Google™ für den
jeweiligen Nutzer sichtbare Anzeigetexte angezeigt werden können.
2.3
Der Auftragnehmer wird auf der Grundlage der festgelegten Keywords
Anzeigentexte entwerfen, die auf dem Benutzerkonto hinterlegt werden
und die bei Eingabe der für den Auftraggeber hinterlegten Keywords auf
der Webseite von Google™ erscheinen sollen. Die Anzeigentexte enthalten
den vom Auftraggeber mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf
den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll.
2.4
Der Auftragnehmer wird sich um eine bestmögliche Positionierung der
Anzeigentexte bemühen. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine
bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten
Zeitpunkt erreicht wird.
2.5 Der Auftragnehmer kann bei
Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber gewählte geographische
Ausrichtung (Radius) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.
2.6
Der Auftragnehmer wird bei Auftragsdurchführung die Option „weitgehend
passende Keywords“ auf dem bei Google™ eingerichteten Benutzerkonto
wählen, mit der der Erfolg einer Kampagne erhöht werden soll. Im Rahmen
dieser Funktion schaltet Google™ die Anzeigen des Auftraggebers für
relevante Varianten der angegebenen Keywords. Welche Keywords als
„relevante Varianten“ anzusehen sind, wird allein durch Google™
bestimmt. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem
Auftraggeber mit Blick auf die Auswahl und Zusammenstellung der von
Google™ im Rahmen dieser Option gewählten Keywords.
2.7 Der
Auftraggeber erhält monatlich ein Reporting via E-Mail zugesandt, um so
den Erfolg der Suchmaschinenwerbung nachvollziehen zu können. Auf
Wunsch erhält er Lesezugriff in die bestellte Google-Ads-Kampagne. Das
Vertragsverhältnis berechtigt den Auftraggeber nicht, nach
Vertragsbeendigung die Herausgabe des Benutzerkontos bzw. der von dem
Auftragnehmer auf dem Benutzerkonto eingepflegten Daten zu verlangen.
2.8
Sofern das vom Auftraggeber beauftragte Budget in einem Monat nicht
vollständig verbraucht wird, überträgt der Auftragnehmer das
verbleibende Budget auf den Folgemonat. Verbleibt dem Auftraggeber noch
unverbrauchtes Budget, so wird der Vertrag noch für längstens 6 Monate
fortgeführt, damit das Budget verbraucht werden kann. Nach diesem
Zeitraum gilt das Budget als aufgebraucht. Der erste Schaltungstag kann
von dem zwischen den Parteien vereinbarten Datum abweichen, wenn der
Besteller nicht rechtzeitig die Zugangsdaten an den Auftragnehmer
übersendet. In diesem Fall erfolgt die Onlinestellung am tatsächlichen
Tag der Schaltung.
-Stand September 2021-
Besondere Geschäftsbedingungen für das Produkt „Ratgeber“
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungserbringung der C. Beckers Buchdruckerei GmbH + Co. KG -Abteilung Telefonbücher-, Handwerkerstraße 3, 58135 Hagen (im Folgenden “Auftragnehmer”) gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden “Auftraggeber”) betreffend die bei dem Auftragnehmer beauftragten Dienstleistungen und damit verbundenen Nebenleistungen. Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
2. Leistungsumfang
2.1
Der Auftragnehmer erstellt einen suchmaschinenoptimierten Beitrag (Ratgeber bzw. Interview) für den Auftraggeber.
2.2 Der Auftragnehmer formuliert einen Beitrag zu einem vorher mit dem Auftraggeber abgestimmten Thema.
2.3
Der Auftragnehmer optimiert den Beitrag um eine bestmögliche Positionierung im Google-Suchmaschinenranking zu erzielen. Eine bestimmte Positionierung in den Google-Suchmaschinenergebnissen wird nicht garantiert.
2.4
Nach Erstellung des Beitrags wird der Auftraggeber über die Fertigstellung des Beitrags informiert. Dem Auftraggeber werden nach der Mitteilung über die Erstellung 7 Tage zur Äußerung von Änderungswünschen eingeräumt. Werden innerhalb der 7 Tage keine Änderungswünsche geäußert, so gilt die vertraglich vereinbarte Leistung als abgenommen und der Beitrag wird onlinegestellt.
2.5 Der Beitrag wird auf eine vom Auftragnehmer festgelegte Website/Unterseite auf einem bestehenden Ratgeberportal des Auftragnehmers geladen und verlinkt von dort (unter anderem) auf die Auftraggeber-Website. Anschließend hat der Auftraggeber die Möglichkeit von seiner eigenen Website auf den Beitrag zu verlinken. Der Auftragnehmer hat das Recht den Beitrag auch mit anderen Portalen und Websites zu verlinken.
2.6
Nachträgliche Änderungen an den Inhalten der Beiträge sind grundsätzlich möglich, bedürfen jedoch der Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
2.7 Nach Ende der Vertragslaufzeit werden alle Informationen zum Auftraggeber aus dem jeweiligen Beitrag entfernt und der Beitrag unter Umständen gelöscht.
2.8
Alle Nutzungsrechte an Texten, Bildern und etwaiger SEO-Programmierung verbleiben nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat kein Recht die erstellten Beiträge zu kopieren, zu speichern oder eigenständig zu veröffentlichen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3. Haftung
3.1
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die bereitgestellten Inhalte (Texte / Bilder / sonstige Inhalte) nicht gegen deutsches oder europäisches Recht verstoßen. Weiter hat er dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebenen Verlinkungen nicht zu rechtswidrigen Inhalten führen.
3.2Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle zur Verfügung gestellten Bilder/Texte/Werke frei von Rechten Dritter sind und alle erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden.
3.3Der Auftraggeber haftet allein für rechtswidrige Inhalte sowie für Inhalte welche, auf Wunsch des Auftraggebers, in dem Beitrag verlinkt werden. Weiter haftet der Auftraggeber für Verstöße gegen das Urheberrecht oder das Fehlen erforderlicher Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Bildern und Texten.
-Stand Dezember 2021-
Besondere Geschäftsbedingungen für die Schaltung von Google My Business Einträgen
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese
produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten
für die Leistungserbringung der C. Beckers
Buchdruckerei GmbH + Co. KG -Abteilung Telefonbücher-, Handwerkerstraße 3, 58135 Hagen (im
Folgenden “Auftragnehmer”)
gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden “Auftraggeber”)
betreffend die bei dem Auftragnehmer beauftragten Dienstleistungen und
damit verbundenen Nebenleistungen. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des
Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der
Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1
Einrichtung eines Google My Business Eintrages, der in Google My
Business spezifischer Darstellung im Internet veröffentlicht wird.
2.2
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber die Einrichtung des
Google My Business Eintrages. Hierzu gehören, sofern nichts anderes
vereinbart ist,
- die Angabe der Unternehmensbezeichnung sowie der Informationstexte
- die Zuordnung zu den aus Sicht des Auftragnehmers relevanten Branchenkategorien
- die Angabe von Adress-Details und Öffnungszeiten
- die Medienpflege durch das Einstellen von Fotos, Logo, Videos, sofern vom Auftraggeber beauftragt.
Mit
einem Google My Business Eintrag erscheint das Unternehmen in der
Google Suche und in Google Maps ohne dass der Auftragnehmer hierauf und
auf die jeweilige Positionierung Einfluss nehmen kann. Auf Bewertungen,
die über Google zum Eintrag abgegeben werden, hat der Auftragnehmer
ebenfalls keinen Einfluss. Insbesondere kann der Auftragnehmer diese
nicht löschen oder die Löschung veranlassen.
2.3 Bei der
Beauftragung von Google My Business Einträgen leitet der Auftraggeber
dem Auftragnehmer den von Google aus datenschutzrechtlichen Gründen an
seine Hausadresse übermittelten Zugangscode zur Verifizierung des
Eintrages unaufgefordert und unverzüglich weiter. Ebenfalls übermittelt
der Auftraggeber alle erforderlichen und von dem Auftragnehmer
angefragten Inhalte zur Google My Business Erstellung unverzüglich nach
Aufforderung in dem von dem Auftragnehmer geforderten Dateiformat.
2.4
Der Auftragnehmer leitet den Eintrag, nach Freigabe (per Email) durch
den Auftraggeber, an Google weiter und betreut ihn während der
Vertragslaufzeit.
2.5 Der erste Schaltungstag kann von
dem zwischen den Parteien vereinbarten Datum abweichen, wenn der
Auftraggeber die Zugangsdaten nicht rechtzeitig an den Auftragnehmer
übersendet. In diesem Fall erfolgt die Onlinestellung ab dem
tatsächlichen Tag der Schaltung. Das Recht zur außerordentlichen
fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
2.6 Nach
Ende des Vertragsverhältnisses wird der Auftragnehmer den Eintrag nicht
länger betreuen. Der Auftraggeber ist gehalten, sich selbständig um
eine Löschung bei Google zu bemühen, sofern dies gewünscht ist. Die
Löschung muss durch den Eintragsinhaber veranlasst werden und wird
nicht durch den Auftragnehmer veranlasst.
2.7 Der
Auftraggeber hat sich im Vorfeld dieses Vertragsschlusses ausreichend
über die Verwendung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten durch
Google informiert. Ihm sind die Risiken einer Datenübermittlung an
Google bekannt.
2.8 Dem Auftraggeber ist bewusst, dass im
Falle der Beauftragung eines Google My Business Eintrages seine
personenbezogenen Daten an Google weitergegeben werden müssen und damit
auf Servern im Ausland gespeichert werden. Der Auftragnehmer kann nach
der Übermittlung der Daten an Google nicht mehr beeinflussen, was mit
den Daten geschieht. Für etwaige Datenschutzverstöße durch Google ist
der Auftragnehmer nicht verantwortlich. In Kenntnis dieses Umstands
erklärt der Auftraggeber ausdrücklich sein Einverständnis mit der
Übermittlung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten an Google.
2.9
Die Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sowie
für die Lieferung und Herstellung von Vorlagen, Bildmaterial,
Zeichnungen und Daten so- wie Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer alle, zur
Durchführung des Auftrags benötigten Informationen, zugänglich zu
machen.
3.2 Erhält der Auftraggeber im Zusammenhang mit
der beauftragten Dienstleistung Zugangsdaten oder Zugangscodes von
Dritten (bspw. Google), so hat er diese unverzüglich und vollständig an
den Auftragnehmer weiterzuleiten. Unterlässt der Auftraggeber die
Weiterleitung/Zugänglichmachung der benötigten Daten, so kann der
Auftragnehmer seiner vertraglichen Leistungsplicht nicht nachkommen.
Der Leistungsanspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber
entfällt in diesen Fällen nicht.
-Stand September 2021-
Besondere Geschäftsbedingungen für die Schaltung „Local Listing“
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese
produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten
für die Leistungserbringung der C. Beckers
Buchdruckerei GmbH + Co. KG -Abteilung Telefonbücher-, Handwerkerstraße 3, 58135 Hagen (im
Folgenden “Auftragnehmer”)
gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden “Auftraggeber”)
betreffend die bei dem Auftragnehmer beauftragten Dienstleistungen und
damit verbundenen Nebenleistungen. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des
Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der
Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1
Der Auftragnehmer erstellt aus den Angaben des Auftraggebers ein
Unternehmensprofil des Unternehmens des Auftraggebers. Dieses enthält
insbesondere den Firmennamen, die Adresse, Telefon- und Faxnummern
sowie – falls vorhanden - die URL des Unternehmens und eine
Mailadresse. Logos, Fotos, Videos, sowie ein Unternehmenstext werden in
das Unternehmensprofil integriert, soweit diese vom Auftraggeber
bereitgestellt werden (dies kann auch durch die Erlaubnis erfolgen,
Bilder und Texte von der Website des Auftraggebers zu verwenden). Das
Unternehmensprofil wird je nach gebuchtem Paket auf möglichst vielen
Portalen von Veröffentlichungspartnern, wie z.B. Online-Verzeichnisse,
Suchmaschinen und Kartendienste eingetragen, wobei die Anzahl der
Portale nicht garantiert werden kann. Der Auftraggeber kann nicht
zwischen verschiedenen Veröffentlichungspartnern wählen - diese werden
durch das gebuchte Paket vorgegeben. Das Unternehmensprofil wird von
dem Auftragnehmer bestmöglich beobachtet und regelmäßig geprüft.
2.2
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte und Informationen,
die für die Erstellung des Unternehmensprofils erforderlich sind, in
dem von dem Auftragnehmer gewünschten Dateiformat, innerhalb der von
dem Auftragnehmer hierfür genannten Frist zur Verfügung. Der
Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm an den Auftragnehmer
übergebenen Informationen korrekt und aktuell sind. Der Auftraggeber
stellt sicher, dass alle von ihm an den Auftragnehmer übergebenen
Inhalte und Informationen (insbesondere Logos, Bilder, Videos und
Texte) frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet
alle Änderungen, die für die Aktualität des Unternehmensprofils
relevant sind, dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
2.3
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Standortinformationen und die
Unternehmensbeschreibung sowie ggf. Premiuminhalte des Auftraggebers an
die jeweiligen Veröffentlichungs- und Vertragspartner weiterzugeben.
2.4
Die Veröffentlichung der Standortinformationen bei den
Veröffentlichungspartnern kann bis zu drei Monaten in Anspruch nehmen.
Auf die Dauer hat der Auftragnehmer keinen Einfluss. Wird von einem
Veröffentlichungspartner die Verifizierung der Standortinformationen
verlangt, kann sich die Veröffentlichung um den Zeitraum verschieben,
den der Auftraggeber zur Verifizierung benötigt. Es kann nicht
garantiert werden, dass alle Standortinformationen von allen
Veröffentlichungspartnern bekannt gemacht oder veröffentlicht werden.
Darauf hat der Auftragnehmer keinen Einfluss.
2.5 Der
erste Schaltungstag kann von dem zwischen den Parteien vereinbarten
Datum abweichen, wenn der Auftraggeber die Zugangsdaten nicht
rechtzeitig an den Auftragnehmer übersendet.
2.6 Der
Auftragnehmer leitet den Eintrag, nach Freigabe (per Email) durch den
Auftraggeber, an die Veröffentlichungspartner weiter und betreut ihn
während der Vertragslaufzeit.
2.7 Nach dem Ende der Vertragslaufzeit wird das Unternehmensprofil nicht mehr überprüft und aktualisiert.
2.8
Der Auftragnehmer hat nach dem Ende des Vertrages keinen Einfluss auf
die weitere Verwendung der Standortinformationen durch die
Veröffentlichungspartner. Die Löschung der Standortinformationen kann
von dem Auftragnehmer weder vorgenommen noch veranlasst werden. Die
Änderung von Standortinformationen wird von dem Auftragnehmer
veranlasst. Auf die Dauer bis zur Veröffentlichung der geänderten
Informationen hat der Auftragnehmer keinen Einfluss. Im Sterbefall oder
im Fall der Geschäftsaufgabe während der Vertragslaufzeit kann der
Auftragnehmer die Löschung des Firmenprofils veranlassen. Auf die
tatsächliche Löschung durch die Veröffentlichungs- und Vertragspartner
hat der Auftragnehmer keinen Einfluss, sodass die Löschung von dem
Auftragnehmer nicht gewährleistet werden kann.
2.9 Der
Auftraggeber hat sich im Vorfeld des Vertragsschlusses ausreichend über
die Verwendung der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen
informiert und ist sich bewusst, dass diese Informationen
gegebenenfalls auch personenbezogene Daten umfassen. Ihm sind
eventuelle Risiken der Veröffentlichung bekannt. Der Auftraggeber
stimmt der Weitergabe und Verarbeitung des Unternehmensprofils, der
hierfür verwendeten Daten und Informationen, sowie der Daten und
Informationen, die zur Veröffentlichung erforderlich sind, an die
Veröffentlichungs- und Vertragspartner zu.
2.10 Die
Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sowie für
die Lieferung und Herstellung von Vorlagen, Bildmaterial, Zeichnungen
und Daten sowie Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer alle, zur
Durchführung des Auftrags benötigten Informationen, zugänglich zu
machen.
3.2 Erhält der Auftraggeber im Zusammenhang mit
der beauftragten Dienstleistung Zugangsdaten oder Zugangscodes von
Dritten (bspw. Google), so hat er diese unverzüglich und vollständig an
den Auftragnehmer weiterzuleiten. Unterlässt der Auftraggeber die
Weiterleitung/Zugänglichmachung der benötigten Daten, so kann der
Auftragnehmer seiner vertraglichen Leistungsplicht nicht nachkommen.
Der Leistungsanspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber
entfällt in diesen Fällen nicht.
-Stand September 2021-
Besondere Geschäftsbedingungen für die Schaltung Meinungsmeister
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese
produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten
für die Leistungserbringung der C. Beckers
Buchdruckerei GmbH + Co. KG -Abteilung Telefonbücher-, Handwerkerstraße 3, 58135 Hagen (im
Folgenden “Auftragnehmer”)
gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden “Auftraggeber”)
betreffend die bei dem Auftragnehmer beauftragten Dienstleistungen und
damit verbundenen Nebenleistungen. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des
Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der
Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1
Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber bei der GoLocal GmbH &
Co. KG, Landsberger Straße 94, 80339 München (im Folgenden „golocal“
genannt), zum Zwecke der Teilnahme des Auftraggebers am
Bewertungssystem „Meinungsmeister“ von golocal Bewertungsprodukte
bestellen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande.
2.2 Der
Auftraggeber kann beim Auftragnehmer das Produkt „Meinungsmeister
Tablet App“ buchen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die
Dauer der Laufzeit des Produkts (mind. 24 Monate), kostenpflichtig ein
Bewertungstablet zur Verfügung. Die Überlassung des Bewertungstablets
erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Bewertung in das
Bewertungssystem. Nach Ablauf der Laufzeit des Artikels geht das
Bewertungstablet in das Eigentum des Auftraggebers über.
2.3
Der Auftraggeber kann beim Auftragnehmer das Produkt „Meinungsmeister
App ohne Tablet“ buchen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für
die Dauer der Laufzeit des Produkts (mind. 24 Monate), eine
Bewertungs-App zur Verfügung.
2.4 Die Laufzeit wird auf
24 Monate ab dem Vertragsdatum vereinbart, sofern zwischen den Parteien
nichts anderes vertraglich vereinbart ist. Der Auslieferungstag kann
von dem zwischen den Parteien vereinbarten Datum abweichen.
2.5
Die Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sowie
für die Lieferung und Herstellung von Vorlagen, Bildmaterial,
Zeichnungen und Daten sowie Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
-Stand September 2021-
Besondere Geschäftsbedingungen für die Buchung des Produkts „Mitarbeiter-Turbo“ (Jobsuche über Google)
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese
produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten
für die Leistungserbringung der C. Beckers
Buchdruckerei GmbH + Co. KG -Abteilung Telefonbücher-, Handwerkerstraße 3, 58135 Hagen (im
Folgenden “Auftragnehmer”)
gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden “Auftraggeber”)
betreffend die bei dem Auftragnehmer beauftragten Dienstleistungen und
damit verbundenen Nebenleistungen. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des
Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der
Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1
Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber beim Internetsuchdienst
Google™ Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
(im Folgenden „Google™”) ein Benutzerkonto einrichten, welches von dem
Auftragnehmer verwaltet wird. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei
ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande.
2.2
Der Auftragnehmer wird auf diesem Benutzerkonto Suchwörter für den
Auftraggeber einbuchen, die sich ausschließlich auf die Rekrutierung
neuer Mitarbeiter / -innen beziehen. Bei deren Eingabe in die Suchmaske
und anschließender Suche durch Google™ können für den jeweiligen Nutzer
sichtbare Anzeigetexte angezeigt werden.
2.3 Der
Auftragnehmer wird auf der Grundlage der festgelegten Keywords
Anzeigentexte entwerfen, die auf dem Benutzerkonto hinterlegt werden
und die bei Eingabe der für den Auftraggeber hinterlegten Keywords auf
der Webseite von Google™ erscheinen sollen. Die Anzeigentexte enthalten
den vom Auftraggeber mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf
den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll.
2.4
Der Auftragnehmer wird sich um eine bestmögliche Positionierung der
Anzeigentexte bemühen. Es erfolgt jedoch keine Zusicherung, dass eine
bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten
Zeitpunkt erreicht wird.
2.5 Der Auftragnehmer kann bei
Auftragsdurchführung die vom Auftraggeber gewählte geographische
Ausrichtung (Radius) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.
2.6
Der Auftragnehmer wird bei Auftragsdurchführung die Option „weitgehend
passende Keywords“ auf dem bei Google™ eingerichteten Benutzerkonto
wählen, mit der der Erfolg einer Kampagne erhöht werden soll. Im Rahmen
dieser Funktion schaltet Google™ die Anzeigen des Auftraggebers für
relevante Varianten der angegebenen Keywords. Welche Keywords als
„relevante Varianten“ anzusehen sind, wird allein durch Google™
bestimmt. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem
Auftraggeber mit Blick auf die Auswahl und Zusammenstellung der von
Google™ im Rahmen dieser Option gewählten Keywords.
2.7
Der Auftraggeber erhält monatlich ein Reporting via E-Mail zugesandt,
um so den Erfolg der Suchmaschinenwerbung nachvollziehen zu können. Auf
Wunsch erhält er Lesezugriff in die bestellte Google-Ads-Kampagne. Das
Vertragsverhältnis berechtigt den Auftraggeber nicht, nach
Vertragsbeendigung die Herausgabe des Benutzerkontos bzw. der vom
Auftragnehmer auf dem Benutzerkonto eingepflegten Daten zu verlangen.
2.8
Sofern das vom Auftraggeber beauftragte Budget in einem Monat nicht
vollständig verbraucht wird, überträgt der Auftragnehmer das
verbleibende Budget auf den Folgemonat. Verbleibt dem Auftraggeber noch
unverbrauchtes Budget, so wird der Vertrag noch für längstens 6 Monate
fortgeführt, damit das Budget verbraucht werden kann. Nach diesem
Zeitraum gilt das Budget als aufgebraucht. Der erste Schaltungstag kann
von dem zwischen den Parteien vereinbarten Datum abweichen, wenn der
Besteller nicht rechtzeitig die Zugangsdaten an den Auftragnehmer
übersendet.
2.9 Der Auftragnehmer richtet für den
Auftraggeber unter einer Subdomain der URL der Webseite des
Auftraggebers eine Landingpage (Webseite, auf die man durch Anklicken
einer Werbeanzeige im Internet oder eines per E-Mail versendeten Links
gelangt) ein. Diese Subdomain wird u.a. zur Messung der
Erfolgskontrolle der Anzeige herangezogen.
2.10 Die
Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sowie für
die Lieferung und Herstellung von Vorlagen, Bildmaterial, Zeichnungen
und Daten sowie Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
-Stand September 2021-
Besondere Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Suchmaschinenoptimierung – SEO
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese
produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten
für die Leistungserbringung der C. Beckers
Buchdruckerei GmbH + Co. KG -Abteilung Telefonbücher-, Handwerkerstraße 3, 58135 Hagen (im
Folgenden “Auftragnehmer”)
gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden “Auftraggeber”)
betreffend die bei dem Auftragnehmer beauftragten Dienstleistungen und
damit verbundenen Nebenleistungen. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des
Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der
Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1
Der Auftragnehmer übernimmt die Bearbeitung von Aufgaben der
Suchmaschinenoptimierung (SEO) des Auftraggebers im Bereich der
Onpage-Optimierung (z.B. Textoptimierung, Empfehlungen für technische
Verbesserungen) und Offpage-Optimierung (außerhalb der zu optimierenden
Webseite, z.B. durch Link-Building). Ziel der SEO-Aufgaben ist, die
Bekanntheit der Webseite in Suchmaschinenergebnisseiten zu steigern.
Die zu optimierende Webseite wird mit Beginn der Bearbeitung einem
Standort-Audit unterzogen. Der Auftragnehmer schlägt dem Auftraggeber
eine Liste von Suchbegriffen vor, für deren Optimierung die
SEO-Aufgaben durchgeführt werden. Der Auftraggeber validiert diese
Liste innerhalb einer angemessenen Frist.
2.2 Die
Veröffentlichung und Positionierung der Webseite des Auftraggebers in
den Ergebnissen der Suchmaschine liegt im alleinigen Ermessen und an
den Kriterien des jeweiligen Suchmaschinenanbieters. Der Auftragnehmer
ist nicht verpflichtet, bestimmte Ergebnisse auf Basis der
durchgeführten SEO-Aufgaben zu erzielen. Der Auftragnehmer stellt im
Rahmen der Suchmaschinenoptimierung lediglich die Mittel zur
Verbesserung der Bekanntheit der Webseite in
Suchmaschinenergebnisseiten zur Verfügung.
2.3 Der
Auftragnehmer ermöglicht dem Auftraggeber den Zugriff auf eine
Auswertung, über das die Rankings der optimierten Suchbegriffe und die
Arbeitshistorie des Auftragnehmers jederzeit abgerufen werden können.
2.4
Der Auftragnehmer kann Zugang zur zu optimierenden Webseite beim
Auftraggeber beantragen. Erteilt der Auftraggeber den Zugang nicht, ist
er verpflichtet, die von dem Auftragnehmer vorgeschlagenen
Verbesserungen innerhalb einer angemessenen Frist anzuwenden. Kommen
vom Auftraggeber beauftragte Dritte dessen Weisungen zur Anwendung der
Verbesserungen nicht nach, kann die Zahlung der Leistung weder
ausgesetzt noch bestritten werden.
2.5 Die Kosten für
Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen sowie für die
Lieferung und Herstellung von Vorlagen, Bildmaterial, Zeichnungen und
Daten so- wie Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
-Stand September 2021-
Besondere Geschäftsbedingungen für die Erstellung eines Webshops
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese
produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten
für die Leistungserbringung der C. Beckers
Buchdruckerei GmbH + Co. KG -Abteilung Telefonbücher-, Handwerkerstraße 3, 58135 Hagen (im
Folgenden “Auftragnehmer”)
gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden “Auftraggeber”)
betreffend die bei dem Auftragnehmer beauftragten Dienstleistungen und
damit verbundenen Nebenleistungen. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des
Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der
Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1
Der Auftragnehmer bietet verschiedene Leistungspakete zu Web-Shops an.
Detailinfos zu den verschiedenen Leistungspaketen sind auf der Webseite
des Auftragnehmers einsehbar und insbesondere für die Leistungsinhalte
des Vertrages
verbindlich.
2.2 Der Auftragnehmer stellt dem
Auftraggeber während der Geltungsdauer dieser Vereinbarung ein
Shopsystem und die damit verbundenen Dienste des Dienstleisters
„MONOBUNT GmbH“ zur Verfügung. Der Auftragnehmer gewährleistet hierbei,
dass der Webshop auf den letzten 2 Hauptversionen der folgenden
Browser je Betriebssystem fehlerfrei dargestellt wird.
- Microsoft Windows: Chrome, Firefox, Edge
- MAC OSX: Chrome, Firefox, Safari
- IOS: Chrome, Safari und WebView
- Android (ab 4.5): Chrome, Firefox, Android Browser und WebView
2.3
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber, im Self Service, für die
Geltungsdauer dieses Vertrages das einfache, nicht übertragbare und auf
die Laufzeit beschränkte Recht ein, die Software zur Erstellung eines
eigenen Webshops zu nutzen und diesen Webauftritt im Internet Dritten
zugänglich zu machen.
2.4 Der Auftragnehmer behält alle
Rechte an der Software des Shopsystems, insbesondere alle geistigen
Eigentumsrechte, auch wenn der Kunde eigene Inhalte über die Software
zur Wiedergabe auf seiner Webseite integriert. Durch den Vertrag
zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber werden keinerlei Rechte
an geistigem Eigentum übertragen.
2.5 Falls der
Dienstleister „MONOBUNT GmbH“ Software aus notwendigen Gründen ändern
oder Teile entfernen muss, haftet der Auftragnehmer nicht für Daten-
bzw. Darstellungsverluste im Shop des Kunden. Muss der Auftragnehmer,
bzw. der beauftragte Dienstleister technische Maßnahmen zum Schutz des
Shopsystems ergreifen, ist der Kunde nicht berechtigt diese zu
entfernen oder zu umgehen.
2.6 Die Inhalte stehen, sofern
zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, für mindestens 24
Monate ab dem ersten Schaltungstag online zum Abruf bereit.
2.7
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen des
Auftragnehmers stehen dem Auftragnehmer an dem zur Verfügung gestellten
Shopsystem ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht
zu.
2.8 Kommt der Auftraggeber mit der Begleichung der
von ihm zu entrichtenden Vergütung in Verzug, ist der Auftragnehmer,
nach vorheriger schriftlicher Ankündigung unter Einräumung einer
weiteren Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen nach Ablauf dieser
Nachfrist berechtigt, das Shopsystem zu sperren oder aber entgeltlich -
unter Anrechnung auf die bestehende Restforderung des Auftraggebers -
eigenständig zur Nutzung auf Dritte zu übertragen.
2.9
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für sämtliche Aktionen, die
über seinen Webshop ausgeführt werden. Er verpflichtet sich, durch die
Nutzung des Shopsystems nicht gegen geltende Rechtsvorschriften oder
die Rechte Dritter zu verstoßen.
2.10 Für die für den
Internetzugang notwendigen Hardware- und Softwarevoraussetzungen hat
der Auftraggeber selbst auf eigene Kosten zu sorgen.
2.11
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Nutzung des Webshops oder
Teilen hiervon, die gesetzlichen Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) einzuhalten. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber seinen
Webshop sowie die Leistungen des Auftragnehmers nicht für folgende
Handlungen einzusetzen:
- Behinderung fremder Rechnersysteme
durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (sog.
„Spamming/Mail-Bombing“)
- Versenden von E-Mails an Dritte zu
Werbezwecken ohne deren Einwilligung, es sei denn zu dem Dritten
besteht eine Geschäftsbeziehung und es kann aufgrund objektiver
Umstände berechtigterweise von einem mutmaßlichen Einverständnis des
Dritten zu dem Empfang der Werbe-E-Mails ausgegangen werden
- das Fälschen von Mail- oder Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren, Trojanern oder anderem schädlichen Code (Malware)
- die Beeinträchtigung oder Verletzung der Privatsphäre Dritter
2.12 Eine Überwachung oder Überprüfung der publizierten Inhalte durch den Auftragnehmer findet nicht statt.
2.13
Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe eines Impressums nach den
gesetzlichen Vorschriften auf seinem Webshop verpflichtet. Der
Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung in Bezug auf die
Richtigkeit und Vollständigkeit bzw. Pflege des Impressums.
2.14
Der Auftraggeber ist verpflichtet den Nutzern/Besuchern des Webshops
alle rechtlich nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen und
leicht zugänglich zu machen. Dazu zählen unter anderem die Datenschutzerklärung, die Widerrufsbelehrung, die Nutzungsbedingungen sowie die Teilnahme oder Nichtteilnahme an einer Verbraucherschlichtung.
2.15
Beim Verkauf von Waren an Kunden außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland hat der Auftraggeber die besonderen Vorschriften
eigenständig zu beachten und einzuhalten.
2.16 Die
Nutzung des Webshops erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit
sowie auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Auftraggebers. Alle im
technischen System gespeicherten Daten zur Bereitstellung des Webshops
werden spätestens 60 Tage nach Beendigung des Vertrags gelöscht.
3. Übernahme von Inhalten/Domains nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
3.1
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer ist der Auftraggeber berechtigt, in seinem Eigentum
stehende Inhalte, zu transferieren.
3.2 Der Auftraggeber
hat das Recht eigene Bilder/Bilddateien und Webseitentexte übertragen
zu bekommen. Ein Anspruch auf Übertragung von Quellcodes besteht nicht.
3.3 Bilder die vom Auftragnehmer lizensiert sind werden
nicht transferiert, können aber vom Auftraggeber über den jeweiligen
Lizenzgeber lizensiert werden.
3.4 Hat der Auftragnehmer
dem Auftraggeber im Rahmen des Vertragsverhältnisses eine oder mehrere
Domain(s) zur Verfügung gestellt und möchte der Auftraggeber bei
Beendigung des Vertragsverhältnisses diese Domain(s) von einem anderen
Provider oder anderswo als vom Auftragnehmer hosten lassen, so fällt
für den Domaintransfer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 € an.
-Stand September 2021-
Besondere Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Websites
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese
produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten
für die Leistungserbringung der C. Beckers
Buchdruckerei GmbH + Co. KG -Abteilung Telefonbücher-, Handwerkerstraße 3, 58135 Hagen (im
Folgenden “Auftragnehmer”)
gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden “Auftraggeber”)
betreffend die bei dem Auftragnehmer beauftragten Dienstleistungen und
damit verbundenen Nebenleistungen. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung. Diese produktspezifischen besonderen
Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des
Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der
Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
2.1
Nach Eingang der Bestellung des Auftraggebers, sendet der Auftragnehmer
dem Auftraggeber ein Begrüßungsschreiben zur Bestätigung der
Auftragsannahme zu. Der Auftragnehmer vereinbart mit dem Auftraggeber
für die Abstimmung des Designkonzeptes einen telefonischen
Beratungstermin. Erreicht der Auftragnehmer den Auftraggeber zum
vereinbarten Termin nicht, so versucht der Auftragnehmer den
Auftraggeber in den folgenden fünf Werktagen per E-Mail erneut zu
kontaktieren. Erfolgt hierauf keine Reaktion des Auftraggebers,
erstellt der Auftragnehmer ein branchenübliches Website-Design und
nutzt hierzu repräsentative Fotos aus einer Bilderdatenbank. Hierüber
wird der Auftraggeber seitens des Auftragnehmers per E-Mail informiert.
Kontaktiert der Auftraggeber den Auftragnehmer nachfolgend, können
Inhalte nachgeliefert werden. Der Auftragnehmer sendet das erste
Website-Konzept dem Auftraggeber per E-Mail mit einem Vorschaulink zu.
Nach Fertigstellung der Website erhält der Kunde einen Link mit der
Aufforderung, die Website für die Veröffentlichung freizugeben bzw.
Änderungen mitzuteilen. Mit einer Bestellung eines Website-Pakets des
Auftragnehmers hat der Auftraggeber einen Anspruch auf maximal zwei
Designvorlagen und zwei Änderungsläufe seitens des Auftragnehmers.
Erhält der Auftragnehmer innerhalb von zehn Werktagen keinerlei
Rückmeldung vom Kunden, so erachtet der Auftragnehmer das
Website-Konzept als freigegeben und veröffentlicht die Website. Wurde
dem Auftragnehmer ein Autorisierungscode übermittelt, veröffentlicht
der Auftragnehmer die Website auf der dazugehörigen Domain. Falls dem
Auftragnehmer kein Autorisierungscode vorliegt, wird die Website auf
einer temporären Domain aktiviert. In jedem Fall wird der Kunde
hierüber seitens des Auftragnehmers per E-Mail informiert.
2.2
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber während der Geltungsdauer
dieser Dienstleistungsvereinbarung eine gestaltete Website und die
damit verbundenen Dienste zur Verfügung. Der Auftragnehmer
gewährleistet hierbei, dass die Website auf den letzten 2
Hauptversionen der folgenden Browser je Betriebssystem fehlerfrei
dargestellt wird.
-Microsoft Windows: Chrome, Firefox, Edge
-MAC OSX: Chrome, Firefox, Safari
-IOS: Chrome, Safari und WebView
-Android (ab 4.5): Chrome, Firefox, Android Browser und WebView
2.3
Der konkrete Leistungsumfang für die Erstellung von Websites ist auf der Webseite der Auftragnehmers einsehbar und
nur wie dort dargestellt zu beziehen.
2.4 Der
Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber, im Self Service, für die
Geltungsdauer dieses Vertrages das einfache, nicht übertragbare und auf
die Laufzeit beschränkte Recht ein, die Software zur Erstellung eines
eigenen Webauftritts zu nutzen und diesen Webauftritt im Internet
Dritten zugänglich zu machen.
2.5 Der Auftragnehmer
behält alle Rechte an der Software einschließlich der
Webdesign-Vorlagen, insbesondere alle geistigen Eigentumsrechte, auch
wenn der Kunde eigene Inhalte über die Software zur Wiedergabe auf
seiner Website integriert. Durch den Vertrag zwischen dem Auftragnehmer
und dem Auftraggeber werden keinerlei Rechte an geistigem Eigentum
übertragen.
2.6 Falls der Auftragnehmer die Software aus
notwendigen Gründen ändern oder Teile entfernen muss, haftet der
Auftragnehmer nicht für Daten- bzw. Darstellungsverluste auf der
Website des Auftraggebers. Muss der Auftragnehmer technische Maßnahmen
zum Schutz der Software ergreifen, ist der Kunde nicht berechtigt diese
zu entfernen oder zu umgehen.
2.7 Dem Auftraggeber ist es
nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen oder Dritten
zugänglich zu machen, sie zu verleihen oder zu vermieten oder in
anderer Form auf Dritte zu übertragen, oder zu ändern, zu übersetzen,
Reverse Engineering zu betreiben, zu dekompilieren oder
disassemblieren (Rückübersetzung von Maschinencodes in
menschenlesbare Programmcodes), oder sonstige Derivate zu
erstellen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Überlassung oder
Einsichtnahme des Quellcodes der überlassenen Software besteht nicht.
2.8
Der Auftragnehmer vermittelt die Anmeldung und Registrierung von
Wunschadressen im Internet als sogenannte Second-Level-Domain. Die
nachfolgenden Regelungen gelten entsprechend, falls der Auftragnehmer
dem Auftraggeber eine Wunschadresse im Internet als Subdomain unterhalb
einer Second-Level-Domain zur Verfügung stellt.
2.9 Der
Auftragnehmer betreut während der Geltungsdauer dieses Vertrags die von
dem Auftraggeber über den Auftragnehmer angemeldeten und registrierten
Domainnamen auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien und
Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestellen.
2.10
Die Inhalte stehen, sofern zwischen den Parteien nichts anderes
vereinbart ist, für mindestens 24 Monate ab dem ersten Schaltungstag
online zum Abruf bereit. Der erste Schaltungstag kann von dem zwischen
den Parteien vereinbarten Datum abweichen, wenn der Auftraggeber nicht
rechtzeitig die Zugangsdaten an den Auftragnehmer übersendet.
2.11
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Auftragnehmer
berechtigt, die dem Auftraggeber zugeordneten Domainnamen zu löschen
bzw. die Löschung bei der jeweiligen Vergabestelle zu beauftragen, auch
wenn von dem Auftraggeber ein Dritter als Nutzungsberechtigter
mitgeteilt worden ist.
2.12 Bis zur vollständigen
Begleichung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers stehen dem
Auftragnehmer an dem zur Verfügung gestellten Domainnamen ein
Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht zu.
2.13
Kommt der Auftraggeber mit der Begleichung der von ihm zu entrichtenden
Vergütung in Verzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger
schriftlicher Ankündigung unter Einräumung einer weiteren Zahlungsfrist
von 14 Kalendertagen nach Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, den
Domainnamen bei der zuständigen Vergabestelle löschen zu lassen oder
aber entgeltlich - unter Anrechnung auf die bestehende Restforderung
des Auftraggebers - eigenständig zur Nutzung auf Dritte zu übertragen.
2.14
Im Rahmen der Internetpräsenz inkl. Domain stellt der Auftragnehmer dem
Auftraggeber zu bestimmten Produkten E- Mail-Accounts zur Verfügung.
2.15
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für sämtliche Aktionen, die
über seinen E-Mail-Account ausgeführt werden. Er verpflichtet sich,
durch die Nutzung seines E- Mail-Accounts nicht gegen geltende
Rechtsvorschriften oder die Rechte Dritter zu verstoßen.
2.16
Für die für den Internetzugang notwendigen Hardware- und
Softwarevoraussetzungen hat der Auftraggeber selbst auf eigene Kosten
zu sorgen.
2.17 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei
der Nutzung der Websites oder Teilen hiervon, die gesetzlichen
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Ferner verpflichtet
sich der Auftraggeber die Internetpräsenz sowie Leistungen des
Auftragnehmers nicht für rechtwidrige, insbesondere folgende Handlungen
einzusetzen:
- Behinderung fremder Rechnersysteme durch
Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (sog.
„Spamming/Mail-Bombing“)
- Versenden von E-Mails an Dritte zu
Werbezwecken ohne deren Einwilligung, es sei denn zu dem Dritten
besteht eine Geschäftsbeziehung und es kann aufgrund objektiver
Umstände berechtigterweise von einem mutmaßlichen Einverständnis des
Dritten zu dem Empfang der Werbe-E-Mails ausgegangen werden
- das Fälschen von Mail- oder Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren, Trojanern oder anderem schädlichen Code (Malware)
- die Beeinträchtigung oder Verletzung der Privatsphäre Dritter
2.18 Eine Überwachung oder Überprüfung der publizierten Inhalte durch den Auftragnehmer findet nicht statt.
2.19
Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe eines Impressums nach den
gesetzlichen Vorschriften auf seinen Websites verpflichtet. Der
Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung in Bezug auf die
Richtigkeit und Vollständigkeit bzw. Pflege des Impressums.
2.20
Die Nutzung der Websites erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit
sowie auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Auftraggebers.
2.21
Alle im technischen System gespeicherten Daten zur Bereitstellung der
Internetpräsenz werden spätestens 60 Tage nach Beendigung des Vertrags
gelöscht.
2.22 Die Kosten für Änderungen ursprünglich
vereinbarter Ausführungen sowie für die Lieferung und Herstellung von
Vorlagen, Bildmaterial, Zeichnungen und Daten sowie Mehrkosten trägt
der Auftraggeber.
3. Übernahme von Inhalten/Domains nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
3.1
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer ist der Auftraggeber berechtigt, in seinem Eigentum
stehende Inhalte, zu transferieren.
3.2 Der Auftraggeber
hat das Recht eigene Bilder/Bilddateien und Webseitentexte in einer
Archivdatei übertragen zu bekommen. Ein Anspruch auf Übertragung von
Quellcodes besteht nicht.
3.3 Bilder die vom
Auftragnehmer lizensiert sind werden nicht transferiert, können aber
vom Auftraggeber über den jeweiligen Lizenzgeber lizensiert werden.
3.4 Eine Sicherung des Email-Postfachs hat der Auftraggeber vor Beendigung des Vertragsverhältnisses selbstständig zu erstellen.
3.5
Möchte der Auftraggeber bei Beendigung des Vertragsverhältnisses seine
Domain(s) von einem anderen Provider oder anderswo als vom
Auftragnehmer hosten lassen, so fällt für den Domaintransfer eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 € an.
-Stand September 2021-
Besondere Geschäftsbedingungen für die Erstellung und Betreuung eines Gewerbeeintrags auf "nebenan.de"
1. Geltungsbereich der produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen
Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungserbringung der C. Beckers Buchdruckerei GmbH + Co. KG -Abteilung Telefonbücher-, Handwerkerstraße 3, 58135 Hagen (im Folgenden “Auftragnehmer”) gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden “Auftraggeber”) betreffend die bei dem Auftragnehmer beauftragten Dienstleistungen und damit verbundenen Nebenleistungen. Diese produktspezifischen besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer legt im Namen des Auftraggebers einen oder mehrere Gewerbeeinträge auf dem Portal nebenan.de an. Weiter betreut der Auftragnehmer den bzw. die Gewerbeeinträge während der Vertragslaufzeit. Einzelheiten zu den gebuchten Leistungen sind dem Bestellformular zu entnehmen.
2.2 Das Portal nebenan.de ist ein Service der Good Hood GmbH, Köpenicker Straße 154, 10997 Berlin. Der Auftragnehmer und die Good Hood Service GmbH sind keine rechtlich verbundenen Unternehmen. Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande.
2.3 Gewerbeeinträge auf dem Portal nebenan.de dienen der Sichtbarkeit in dem jeweiligen Viertel / der jeweiligen Nachbarschaft und können zur Präsentation der eigenen Leistungen und Angebote genutzt werden.
2.4 Die Einträge werden mit den Kontaktdaten des Auftraggeber-Unternehmens gefüllt. Darüber hinaus können das Logo, ein Titelbild, Öffnungszeiten und weitere Informationen zu dem Eintrag hinzugefügt werden. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten und versichert, dass alle Logos und Fotos frei von Rechten Dritter sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt die vom Auftraggeber übermittelten Daten und Materialien richtlinienkonform anzupassen. Für etwaige Verletzungen der Rechte Dritter durch die Nutzung der Logos und/oder Fotos haftet ausschließlich der Auftraggeber.
2.5 Der Auftragnehmer erstellt (falls die Leistung gebucht ist) einen oder mehrere, vom Kunden anzuliefernde, Beiträge (Mitteilungen, Angebote oder Veranstaltungen). Sofern gebucht, wird der Gewerbeeintrag des Auftraggebers im Gewerbeverzeichnis des Portals bevorzugt angezeigt/gelistet.
2.6 Bucht der Auftraggeber das AddOn Beitragsservice, so erstellt der Auftragnehmer binnen eines Jahres eine vereinbarte Zahl redaktioneller Beiträge zur Veröffentlichung im Namen des Gewerbeeintrags des Auftraggebers.
2.7 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Zugangsdaten zu dem Postfach des Gewerbeeintrags auf nebenan.de zur Verfügung. Für die Pflege des Postfachs und die Beantwortung von Kundenanfragen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Eine Betreuung des Postfachs durch den Auftragnehmer findet nicht statt.
2.8 Für Störungen und oder technische Mängel an dem Service nebenan.de haftet der Auftragnehmer nur soweit er mindestens fahrlässig für die Störung bzw. den technischen Mangel verantwortlich ist. Für die Verfügbar des Services nebenan.de ist allein die Good Hood Service GmbH verantwortlich.
2.9 Die Nutzungsbedingungen (für gewerbliche Nutzer) des Services nebenan.de sind zu beachten. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Inhalte und Beiträge des Eintrags / der Einträge weder gegen deutsches oder europäisches Recht, noch gegen die Nutzungsbedingungen des Services nebenan.de verstoßen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Einrichtung des nebenan.de-Gewerbeeintrags vollumfänglich mitzuwirken, insbesondere zu veröffentlichende Texte und Bilder spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Welcome-Mail dem Auftragnehmer unaufgefordert und im von Auftragnehmer vorgegebenen Format zu liefern, wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
3.2 Der Auftraggeber hat bei der Gestaltung von Beiträgen im Rahmen des AddOns "Beitragsservice" aktiv mitzuwirken. Art des Beitrags und wesentliche inhaltliche Informationen (z.B. Rahmendaten von Events, Bilder, Preise) hat der Auftraggeber ordnungsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet das Impressum sowie die Datenschutzerklärung des/der Gewerbeeinträge selbstständig zu pflegen und für die Rechtmäßigkeit sowie inhaltliche Richtigkeit Sorge zu tragen.
3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte in den/die Gewerbeeinträge einzustellen oder unter Nutzung des/der Gewerbeeinträge zu verbreiten.
3.5 Der Auftraggeber hat Änderungen jeglicher relevanter Daten dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
3.6 Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer, soweit erforderlich, alle benötigten Nutzungsrechte an geschützten Daten und Inhalten ein.
4. Haftung
Der Auftraggeber allein haftet für Inhalte des/der Gewerbeeinträge sowie für die Verletzung fremder Rechte und die Inhalte der in seinem Gewerbeeintrag verlinkten Websites.
5. Leistungszeitraum und Beendigung des Vertragsverhältnisses
5.1 Laufzeiten und Kündigungsfristen sind dem Bestellformular bzw. der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz- oder vertragswidrigen Angaben oder gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers oder dessen Gehilfen gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Übernahme der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
5.3 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses findet eine Betreuung seitens des Auftragnehmers nicht mehr statt.
-Stand Januar 2022-