ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für zusätzliche, hervorgehobene
oder gestaltete Eintragungen in das umseitig genannte Telefonbuch.
1. Der Auftrag ist für eine Ausgabe verbindlich erteilt
und kann nicht zurückgezogen werden. Der Verlag behält
sich vor, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder
der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen oder
von bereits angenommenen Aufträgen zurückzutreten,
wenn der Inhalt der Eintragung gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung
für den Verlag unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrags
bzw. den Rücktritt teilt der Verlag dem Auftraggeber unverzüglich
mit. Der Verlag ist berechtigt, einen Auftrag nur gegen Vorauszahlung
anzunehmen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung eines Vorauftrages
in Verzug ist oder in der Vergangenheit Zahlungsschwierigkeiten
bestanden. Alternativ kann der Verlag zurücktreten, wenn
nicht bis zum Anzeigenschlusstermin ein Zahlungsausgleich erfolgte
(laufender oder Vor-Auftrag).
2. Der Auftraggeber hat das Recht, bei Vorliegen eines nachgewiesenen
wichtigen Grundes (z.B. Geschäftsaufgabe) bis zum Redaktionsschluss
von diesem Vertrag zurückzutreten; in diesem Fall berechnet
der Verlag nach Maßgabe von § 649 BGB einen Pauschalbetrag
von 50 % des vereinbarten Insertionspreises. Bei teilweisem
Rücktritt berechnet der Verlag einen Pauschalbetrag
von 50 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem ursprünglichen
und dem verbleibenden Insertionspreis.
3. Die Aufnahme jedes Teilnehmers erfolgt kostenfrei mit einem
Standardeintrag (Name, Vorname, Straße, Ruf-Nr.). Jede
Abweichung vom Standardeintrag ist kostenpflichtig und wird
je Zeile gesondert berechnet; Anrechnung (kostenfreier Bestandteile)
des Standardeintrags erfolgt nicht. Der kostenpflichtige
Eintrag ersetzt den kostenfreien Eintrag. Eintragungen an
anderer Stelle (Zusatzeintrag) und Eintragungen in hervortretender
Druckschrift oder Form sind kostenpflichtig. Jede angefangene
Zeile wird voll berechnet. Ist der bestellte Eintragungstext
in dem bestellten Raum nicht unterzubringen, ist der Verlag
nach Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten Frist berechtigt,
den tatsächlich beanspruchten Raum zu berechnen.
4. Liefert der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht
rechtzeitig (in der Regel 4 Wochen nach Erteilung des Auftrages,
aber vor Redaktionsschluss), so ermächtigt er den Verlag,
den Wortlaut und die Gestaltung der Insertion nach bestem
Wissen gemäß ihm zugänglicher Daten zum Bearbeitungszeitpunkt
zu erstellen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt
uneingeschränkt bestehen. Die Weitergabe vom Verlag
gestalteter Insertionen durch den Auftraggeber an Dritte
(insbes. Wettbewerber des Verlages) ist nur mit Zustimmung
des Verlages zulässig.
5. Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für
den Inhalt seiner Insertion und stellt den Verlag von allen
Ansprüchen Dritter, insbesondere auch von Ansprüchen
marken-, warenzeichen-, wettbewerbs- und urheberrechtlicher
Art sowie im Hinblick auf Pflichtangaben in den Insertionen
zu Preisen gemäß TKG, frei. Der Verlag ist nicht
verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen,
ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden, es
sei denn, solche Rechtsverstöße sind für den
Verlag offensichtlich. Inhaltliche Änderungen nach Auftragserteilung
sind dem Verlag vom Auftraggeber sofort schriftlich mitzuteilen.
Sie werden (soweit möglich) bis zum Redaktionsschlusstermin
nach Maßgabe von Ziff. 7 berücksichtigt.
6. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen
kann aus umbruchtechnischen Gründen keine Gewähr
geleistet werden. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss können
nicht vereinbart werden.
7. Die Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen
und Zeichnungen bzw. Kosten für die Digitalisierung von
Signets sowie Kosten für vom Auftraggeber gewünschte
oder zu vertretende Änderung ursprünglich vereinbarter
Ausführungen können an den Auftraggeber weitergegeben
werden. Korrekturabzüge können nur auf ausdrücklichen
Wunsch und im übrigen nur für gestaltete Anzeigen,
nicht aber für Zeileneintragungen, Freiraum- und Systemanzeigen
geliefert werden. Gibt der Auftraggeber den Korrekturabzug
nicht innerhalb der bei der Übersendung angegebenen Frist
genehmigt zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als
erteilt und dieser erfolgt entsprechend dem Korrekturabzug.
Für die Wiedergabequalität der durch den Auftraggeber
gelieferten Druckvorlagen übernimmt der Verlag keine Gewähr.
Druckunterlagen werden nur auf besondere schriftliche Anforderung
an den Auftraggeber zurückgeschickt. Die Aufbewahrungsfrist
endet mit dem Erscheinen des Buches.
8. Die Preise in unseren Preislisten sind Nettopreise und verstehen
sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
9. Für Aufträge, die über Werbemittler erteilt
werden, wird keine AE-Provision gewährt.
10. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit,
sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform
und schriftlicher Bestätigung durch den Verlag. Ein bestimmter
Erscheinungszeitpunkt des Buches oder eine bestimmte Laufzeit
des Buches (in der Regel ein Jahr) ist zwischen den Parteien
nicht vereinbart; Zeitpunkt der Ausgabe sowie Distributionsart
der Bücher liegen in der Zuständigkeit der DeTeMedien
GmbH. Im Falle des Nichterscheinens in Folge höherer Gewalt übernimmt
der Verlag keine Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen
und Leistung von Schadensersatz.
11. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen
Mängeln - innerhalb von 30 Tagen nach Erscheinen des Telefonbuchs
bzw. bei Online-Produkten innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung
im Internet schriftlich beim Verlag geltend gemacht werden;
bei Fristversäumnis sind alle Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen. Bei fehlerhafter oder unterbliebener Insertion
kann der Auftraggeber vom Verlag den teilweisen oder vollständigen
Erlass des Entgelts für diesen Eintrag verlangen. Die
Höhe des Preisnachlasses richtet sich je nach Beeinträchtigung
des Aussagewertes der Insertion. Für Fehler jeder Art
aus telefonischen Übermittlungen übernimmt der Verlag
keine Haftung. Ansprüche auf Neudruck oder Zurückhalten
des Telefonbuches oder auf Einfügung bzw. Versendung von
Berichtigungsnachträgen sind ausgeschlossen.
12. Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (außer
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit), ist
der Verlag nur verpflichtet, soweit dem Verlag, seinen Angestellten
oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit
haftet der Verlag nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck
gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische, bei Vertragsabschluss
vorhersehbare Schäden begrenzt. Soweit der Auftraggeber
Kaufmann ist, ist die Haftung des Verlags für grobes Verschulden
seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Des Weiteren ist die Haftung
auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens und auf das
für die betreffende Insertion zu zahlende Entgelt begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist
für alle Ansprüche (einschl. Schadensersatzansprüche,
ausgenommen im Falle vorsätzlicher Pflichtverletzung)
beträgt ein Jahr und beginnt mit erstmaliger Veröffentlichung
der Insertion.
13. Auch wenn der Auftrag Online-Produkte nicht umfasst, ist
der Auftraggeber damit einverstanden, dass seine Insertion
bzw. ihr Inhalt evtl. in andere elektronische Verzeichnisse
aufgenommen wird, unabhängig davon, ob diese vom Verlag,
der DeTeMedien GmbH oder Dritten herausgegeben werden. Dies
gilt auch für die Weitergabe von Daten an Dritte für
eine Voice-Auskunft. Vorstehende Regeln gelten ungeachtet
eines evtl. Widerspruchs gegen die Veröffentlichung
des Standardeintrags in elektronischen Verzeichnissen. Ein
Rechtsanspruch auf Weitergabe dieser Daten bzw. Veröffentlichung
in Online-Produkten oder in der Voice-Auskunft besteht jedoch
nicht; die unterlassene/fehlerhafte Veröffentlichung
in den Online-Produkten bzw. in der Voice-Auskunft entbindet
den Auftraggeber daher nicht von den Zahlungsverpflichtungen
für den Print-Insertionsauftrag. Der Auftraggeber erklärt
sein Einverständnis, dass seine Insertion in Online-Verzeichnissen
auch über Inverssuche gefunden werden darf.
14. Bei Online-Aufträgen behält sich der Verlag vor,
den Eintrag im Rahmen der Online-Übernahme internetgerecht
aufzubereiten und ggf. abzuändern. (z.B. Formatänderungen).
15. Hinweis gem. § 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers
sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten
werden in automatisierten Dateien gespeichert.
16. Zahlungsbedingungen: Die Insertionskosten sind vor Erscheinen
des Buches zahlbar. Für die Ermächtigung zum Bankeinzug
gewährt der Verlag 3% Skonto. Die Zahlung innerhalb
von 14 Tagen nach Rechnungsdatum berechtigt zum Abzug von
2 % Skonto. Spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum hat
die Zahlung rein netto zu erfolgen. (Bei verspäteter
Zahlung werden die allgemeinen Verzugsfolgen wirksam. Zinsen
nach Maßgabe von § 288 BGB [Verzugszinsen] und
anfallende Kosten können angesetzt werden.). Gegen Vergütungsansprüche
des Verlages kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
17. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
für beide Teile ist Hagen. Hinsichtlich des Gerichtsstands
gilt dies jedoch nur, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist. Im übrigen ist Gerichtsstand
Hagen, wenn der Auftraggeber im Inland keinen Allgemeinen Gerichtsstand
hat oder der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland
ist. Mit der Auftragserteilung werden ausdrücklich diese
AGB anerkannt. Etwaige Einkaufs- oder AGB des Kunden sind ausgeschlossen.
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